Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Frankfurt am Main: Geburten, Geburtsanmeldung
Bezirk Mitte, Abteilung 34.41
Bezirk Höchst, Abteilung 34.5
(Für die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim)
Bezirk Mitte, Abteilung 34.41
Bezirk Höchst, Abteilung 34.5
(Für die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim)
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)
E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)
E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
(Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)
Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-45570
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Frankfurt am Main: Geburten, Geburtsanmeldung
Gebühr: EUR 5,50 - 31,00
Zahlungswiese: Electronic cash: EC-Karte mit PIN, Barzahlung
Die zu erhebenden Gebühren sind seit 01.01.2009 nicht mehr bundeseinheitlich. Das Standesamt Frankfurt ist verpflichtet seine Gebühren nach Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes (HAG PStG) zu erheben. 11,00 Euro für die erste Ausfertigung einer deutschen Geburtsurkunde oder einer internationalen Geburtsurkunde 5,50 Euro für die zweite und jede weitere Ausfertigung 11,00 Euro für die Eintragung in das internationale Stammbuch einer Familie 21,00 Euro für die Namenserteilung 31,00 Euro für eine Eidesstattliche Versicherung Gebührenfrei sind die Geburtsbescheinigungen zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe und für religiöse Zwecke, die Sie automatisch erhalten.: Gebühr ab 5.5 EUR bis 31.0 EUR
Gebühr: EUR 5,50 - 31,00
Zahlungswiese: Electronic cash: EC-Karte mit PIN, Barzahlung
Die zu erhebenden Gebühren sind seit 01.01.2009 nicht mehr bundeseinheitlich. Das Standesamt Frankfurt ist verpflichtet seine Gebühren nach Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes (HAG PStG) zu erheben. 11,00 Euro für die erste Ausfertigung einer deutschen Geburtsurkunde oder einer internationalen Geburtsurkunde 5,50 Euro für die zweite und jede weitere Ausfertigung 11,00 Euro für die Eintragung in das internationale Stammbuch einer Familie 21,00 Euro für die Namenserteilung 31,00 Euro für eine Eidesstattliche Versicherung Gebührenfrei sind die Geburtsbescheinigungen zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe und für religiöse Zwecke, die Sie automatisch erhalten.: Gebühr ab 5.50 EUR bis 31.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige