Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung
    99069001175000

    Kinder- und Jugendschutz

    Sie wollen sich über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes informieren? 

    Beschreibung

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das

    • junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
    • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:

    • Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
    • im Rahmen von Familienbildung,
    • im Rahmen der Jugendarbeit oder
    • durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
       

    Zuständigkeit

    An die örtlichen Jugendämter.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ringgau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 3
    37296 Ringgau

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    Öffnungszeiten

    Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
    und von 14.00 bis 15.45 Uhr

    Donnerstag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
    und von 14.00 bis 17.45 Uhr

    Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05659 9797-0

    Fax: 05659 9797-21

    E-Mail: gemeinde@ringgau.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 4 - Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    (Hauptsitz Kreisverwaltung)
    Schlossplatz 1 und 9
    37269 Eschwege

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenpflichtig

    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlossplatz
      Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    (- Postadresse -)
    37255 Eschwege

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenpflichtig

    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlossplatz
      Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05651 302-0

    Fax: 05651 302-1999

    E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
    BIC: HELADEF1ESW
    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

    • wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
    • fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
    • teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen. 

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Kosten

    Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008
    Technisch geändert am 20.03.2026

    Stichwörter

    Jugendhilfe, Kinderschutz, Jugendschutz, Medien, Jugendgefährdende Veranstaltungen, Jugendschutzbestimmungen, Alkohol

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019