Kinder- und Jugendschutz
Sie wollen sich über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes informieren?
Beschreibung
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das
- junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:
- Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
- im Rahmen von Familienbildung,
- im Rahmen der Jugendarbeit oder
- durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Stadt Spangenberg - Bürgerservice, Brandschutz und Soziales
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 7
Postfach
34286 Spangenberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05663 5090-0
Telefax: 05663 5090-26
Stadt Spangenberg - Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 7
Postfach
34286 Spangenberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Müller
Postanschrift
Rathausstraße 7
34286 Spangenberg
E-Mail: Cornelia.Mueller@spangenberg.de
Fax: 05663 5090-26
Telefon Festnetz: 05663 5090-16
Schwalm - Eder - Kreis - 51.3 - Allgemeiner sozialer Dienst
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bieten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern Beratung und Unterstützung an. Die Zuständigkeit unserer Mitarbeiter/innen ist nach Städten und Gemeinden im Landkreis aufgeteilt.
Aufgaben des ASD sind insbesondere:
- Beratung in Erziehungsfragen
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung in Fragen des Sorgerechts und des Umgangs
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Unterstützung durch Einleitung erzieherischer Hilfen, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Menschen
- Beratung und Hilfen in Krisen- und Konfliktsituationen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen/ Inobhutnahme
Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
- fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
- teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe
Kosten
Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024
Stichwörter
Jugendhilfe, Kinderschutz, Medien, Jugendgefährdende Veranstaltungen, Jugendschutz, Jugendschutzbestimmungen, Alkohol