Kinder- und Jugendschutz
Sie wollen sich über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes informieren?
Beschreibung
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das
- junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:
- Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
- im Rahmen von Familienbildung,
- im Rahmen der Jugendarbeit oder
- durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
Hinweise für Kassel: Kinder- und Jugendschutz
Inhalt und Zielsetzung
Solche Gefährdungssituationen können sich beispielsweise auch durch Pornografiedarstellungen in den Medien, destruktive Sekten und okkulte Praktiken ergeben.
Ziel des Kinder- und Jugendschutzes ist es deshalb, Konzepte zu entwickeln und erzieherische Maßnahmen und Angebote einzuleiten, die dazu beitragen, die Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, damit sie frühzeitig negative Einflüsse erkennen, verantwortlich reagieren und damit umgehen können.
Die Jugendschutzgesetze
In den Jugendschutzgesetzen sind die wesentlichen Gefährdungstatbestände aufgenommen.
Eine eindeutige Grundlage hierfür bietet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das im § 14 explizit die Notwendigkeit solcher Angebote und Maßnahmen hervorhebt.
- Allgemeines Jugendschutzgesetz (JuSchG) mit den Teilbereichen, Jugendschutz in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
- das Zutrittsalter für Spielotheken, Videotheken, Filmveranstaltungen, Gaststätten, Tanzveranstaltungen
- die Abgabe von Alkoholika an Jugendliche
- Rauchen in der Öffentlichkeit und Abgabe von Tabakwaren
- die Verbreitung jugendgefährdender Medien
- die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze richten sich nicht unmittelbar an Kinder und Jugendliche.
Adressaten sind vorrangig Gewerbetreibende und Veranstalter. Zur Abwehr von Jugendgefährdungen gewährleistet das JuSchG die notwendigen ordnungs-, polizei- und gewerberechtlichen Eingriffe und Kontrollen.
Die Jugendschutzbeauftragte
Die Jugendschutzbeauftragte unterstützt und berät im Sinne des erzieherischen und gesetzlich reglementierenden Kinder- und Jugendschutzes die pädagogisch Verantwortlichen wie Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter etc. durch Aufklärung, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Planung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen. Darüber hinaus leitet sie in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ordnungsbehörden konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein.
Die Einhaltung der Jugendschutzgesetze wird durch die Polizei- und Ordnungsbehörden in enger Zusammenarbeit mit der Jugendschutzbeauftragten überwacht.
Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu den Themen:
- Angebote zum Jugendschutz für Schulen, Vereine und Verbände sowie für Jugendgruppen im Stadtgebiet Kassel
- Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Inhalt und Zielsetzung
Solche Gefährdungssituationen können sich beispielsweise auch durch Pornografiedarstellungen in den Medien, destruktive Sekten und okkulte Praktiken ergeben.
Ziel des Kinder- und Jugendschutzes ist es deshalb, Konzepte zu entwickeln und erzieherische Maßnahmen und Angebote einzuleiten, die dazu beitragen, die Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, damit sie frühzeitig negative Einflüsse erkennen, verantwortlich reagieren und damit umgehen können.
Die Jugendschutzgesetze
In den Jugendschutzgesetzen sind die wesentlichen Gefährdungstatbestände aufgenommen.
Eine eindeutige Grundlage hierfür bietet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das im § 14 explizit die Notwendigkeit solcher Angebote und Maßnahmen hervorhebt.
- Allgemeines Jugendschutzgesetz (JuSchG) mit den Teilbereichen, Jugendschutz in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
- das Zutrittsalter für Spielotheken, Videotheken, Filmveranstaltungen, Gaststätten, Tanzveranstaltungen
- die Abgabe von Alkoholika an Jugendliche
- Rauchen in der Öffentlichkeit und Abgabe von Tabakwaren
- die Verbreitung jugendgefährdender Medien
- die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze richten sich nicht unmittelbar an Kinder und Jugendliche.
Adressaten sind vorrangig Gewerbetreibende und Veranstalter. Zur Abwehr von Jugendgefährdungen gewährleistet das JuSchG die notwendigen ordnungs-, polizei- und gewerberechtlichen Eingriffe und Kontrollen.
Die Jugendschutzbeauftragte
Die Jugendschutzbeauftragte unterstützt und berät im Sinne des erzieherischen und gesetzlich reglementierenden Kinder- und Jugendschutzes die pädagogisch Verantwortlichen wie Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter etc. durch Aufklärung, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Planung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen. Darüber hinaus leitet sie in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ordnungsbehörden konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein.
Die Einhaltung der Jugendschutzgesetze wird durch die Polizei- und Ordnungsbehörden in enger Zusammenarbeit mit der Jugendschutzbeauftragten überwacht.
Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu den Themen:
- Angebote zum Jugendschutz für Schulen, Vereine und Verbände sowie für Jugendgruppen im Stadtgebiet Kassel
- Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Für Kassel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Kinder- und Jugendschutz
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
- fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
- teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe
Kosten
Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024
Stichwörter
Medien, Jugendgefährdende Veranstaltungen, Jugendhilfe, Alkohol, Jugendschutzbestimmungen, Jugendschutz, Kinderschutz