Kinder- und Jugendschutz
Sie wollen sich über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes informieren?
Beschreibung
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das
- junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:
- Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
- im Rahmen von Familienbildung,
- im Rahmen der Jugendarbeit oder
- durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
Hinweise für Vogelsbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Vogelsbergkreis
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jugendamt
Adresse
Postanschrift
Hersfelder Straße 57
Postfach
36304 Alsfeld
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jugendarbeit, Jugendbildung, Demokratieförderung
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-426
E-Mail: jugend@vogelsbergkreis.de
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
- fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
- teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe
Kosten
Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024
Stichwörter
Jugendhilfe, Kinderschutz, Jugendschutzbestimmungen, Medien, Jugendschutz, Jugendgefährdende Veranstaltungen, Alkohol