Kinder- und Jugendschutz
Sie wollen sich über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes informieren?
Beschreibung
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das
- junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:
- Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
- im Rahmen von Familienbildung,
- im Rahmen der Jugendarbeit oder
- durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Kinder + Jugendliche
Adresse
Postanschrift
Georg-Kaiser-Platz 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mirjam Sturm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 990-253
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
- fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
- teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe
Kosten
Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024
Stichwörter
Jugendhilfe, Kinderschutz, Medien, Jugendgefährdende Veranstaltungen, Jugendschutz, Jugendschutzbestimmungen, Alkohol