Kinder- und Jugendschutz
Sie wollen sich über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes informieren?
Beschreibung
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das
- junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:
- Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
- im Rahmen von Familienbildung,
- im Rahmen der Jugendarbeit oder
- durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
Hinweise für Viernheim: Kinder- und Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen an Jugendliche sowie deren Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.
Das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird zum Schutze der Jugendlichen tätig, wenn Verstöße gegen diese Regelungen festgestellt werden.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen an Jugendliche sowie deren Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.
Das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird zum Schutze der Jugendlichen tätig, wenn Verstöße gegen diese Regelungen festgestellt werden.
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Terminvereinbarung empfohlen. IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes über die POLIZEI (110) bzw. die Polizeistation Lampertheim - Viernheim (06206 94400)
Kontakt
Telefon: 06252 155642
Kreisverwaltung Bergstraße - Kinderschutz-Telefon
Adresse
Postanschrift
Graben 15
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes über die POLIZEI (110) bzw. die Polizeistation Lampertheim - Viernheim (06206 94400)
Kontakt
Telefon: 06252 154188
Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)
Telefax: 06204 988-383
E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bezahlsysteme, Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen
Weitere Informationen
Räumlichkeiten im 2. OG
Bezahlmöglichkeiten: Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(ePayment), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC))
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
- fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
- teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe
Kosten
Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024
Stichwörter
Jugendhilfe, Kinderschutz, Medien, Jugendgefährdende Veranstaltungen, Jugendschutz, Jugendschutzbestimmungen, Alkohol