Jugendarbeit / Jugendbildung
Beschreibung
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige, mehr oder weniger pädagogisch geprägte, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Konkret spiegelt sich dies darin wieder, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien (Jugendverbänden, Vereinen, Initiativen u. a.) und öffentlichen Trägern (Jugendämtern).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Hessischer Jugendring
- Örtliche Jugendämter
- Kinder und JugendlicheHessisches Ministerium für Soziales und Integration)
- Landesjugendamt Hessen
Ansprechpartner
Gemeinde Ringgau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 17.45 Uhr
Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 4 - Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenpflichtig
Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Schlossplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenpflichtig
Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Schlossplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Jugendarbeit, Jugend, Jugendhilfe, Jugendbildung, Hilfe