Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe
Beschreibung
Die Betreuungsstelle für Zuwanderer ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den verschiedenen Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises.
Die einzelnen Ortschaften sind unter den Orientierungshelfern (Sozialarbeit) und den Sachbearbeitern aufgeteilt, wodurch jeder Flüchtling einen zentralen Ansprechpartner hat.
Die Flüchtlinge haben die Möglichkeit während der Sprechstunden die Betreuungsstelle in Homberg aufzusuchen. Dort sind auch die beiden Dolmetscher anwesend. Oder aber sie nutzen die Sprechstunden in ihren Heimatorten, die regelmäßig von den Sozialarbeitern abgehalten werden.
So lange das Asylverfahren andauert, ist die Betreuungsstelle für Zuwanderer Ansprechpartner. Ab Erteilung eines Aufenthaltstitels endet die Zuständigkeit der Sozialverwaltung.
Außerdem ist die Betreuungsstelle Anlaufpunkt für Spätaussiedler.
Des Weiteren befindet sich in der Betreuungsstelle der Bereich der Krankenhilfe. Hier erhalten die Asylsuchenden/Flüchtlinge Hilfe in Krankheitsfällen. Die Asylsuchenden/Flüchtlinge erhalten während ihres Asylverfahrens keine gesetzliche Krankenversorgung sondern lediglich Schmerz- und Akutbehandlung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Böswald
Telefon Festnetz: 05681 775-5026
Frau Christiane Heßler
E-Mail: Christiane.Hessler@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5027
Frau Elke Niemeyer
E-Mail: elke.niemeyer@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5034
Herr Henning Bätz
Telefon Festnetz: 05681 775-5050
Frau Stephanie Rose
Telefon Festnetz: 05681 775-5037
Frau Mareike Schwindt
Telefon Festnetz: 05681 775-5045
Frau Nadine Hoppe
E-Mail: Nadine.Hoppe@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5022
Herr Sebastian Simon
E-Mail: sebastian.simon@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 7755038
Herr Adrian Heil
Telefon Festnetz: 05681 775-5046
Frau Sylke Wenderoth
E-Mail: sylke.wenderoth@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5025
Frau Carolin Liebermann
E-Mail: Carolin.Liebermann@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5032
Frau Catharina Zinn
E-Mail: catharina.zinn@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5035
Herr Yonas Berhane-Michael
Telefon Festnetz: 05681 775-5033
Frau Anke Gössel
Telefon Festnetz: 05681 775-5031
Herr Mohammad-Akram Rahy
E-Mail: Mohammad-Akram.Rahy@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5029
Frau Petra Koch
Telefon Festnetz: 05681 775-5023
E-Mail: Petra.Koch@schwalm-eder-kreis.de
Frau Sarah Wagner
E-Mail: sarah.wagner@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5049
Herr Mohammad El Sayed
E-Mail: mohammad.elsayed@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5043
Herr Andreas Schwarzkopf
E-Mail: andreas.schwarzkopf@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5036
Herr Ahmet Kaya
E-Mail: ahmet.kaya@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5040
Frau Marite George
E-Mail: marite.george@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5024
Herr George Mekri
E-Mail: george.mekri@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5048
Herr Andre Teumer-Weißenborn
Telefon Festnetz: 05681 775-5051
Herr Abdullah Almousa
E-Mail: abdullah.almousa@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5052
Frau Alla Schulz
E-Mail: alla.schulz@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5042
Herr Wladimir Kaluschni
E-Mail: Wladimir.Kaluschni@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5020
Herr Kayed Idrees
E-Mail: Kayed.Idrees@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5030
Frau Svetlana Popova
E-Mail: svetlana.popova@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5056
Herr Holger Raude
E-Mail: holger.raude@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5055
Frau Jevgenija Klipp
E-Mail: Jevgenija.Klipp@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5041
Frau Dajana Lein
Telefon Festnetz: 05681 775-5054
Herr Nils Härtel
E-Mail: nils.haertel@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5044
Frau Gundula Wagner
E-Mail: gundula.wagner@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5036
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Ärztliche Behandlung, Sozialhilfe, Schwangerschaft, Krankenhaus, Mutterschaft, Hebamme, häusliche Pflege