Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften sowie vereinzelt nach Buchstaben gegliedert.

    Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

    Sachbearbeiter

    Zuständigkeiten

    Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschutz

    N. N.

    • Dornburg 
    • Dietkirchen 
    • Limburg C-F,M,N

    Valentina Dejkun

    • Selters
    • Brechen A-J
    • Staffel
    • Linter
    • Limburg S, St, W

    Gabi Scholl

    • Ahlbach
    • Limburg B, R
    • Hilfe zur Pflege A-K

    Simone Huth

    • Elz
    • Hilfe zur Pflege L-Z

    Matthias Cerny

    • Bad Camberg
    • Limburg H-J, O, Ö, Z
    • Ohne festen Wohnsitz

    Björn Schmid

    • Elbtal
    • Hünfelden
    • Lindenholzhausen
    • Limburg K-L, Sch

    Ursula Kilberg

    • Brechen S-Z
    • Eschhofen
    • Limburg G, P Q, T

    Simone Höhler

    • Brechen K-R
    • Hadamar A-H
    • Limburg A

    Christian Geis

    • Hadamar Y-Z
    • Limburg U-Y

    N. N.

    • Auswärtige Postleitzahlen
    • Essen auf Rädern

    N. N.

    • Weinbach
    • Villmar
    • Weilburg A-J

    Daniela Tank

    • Runkel
    • Waldbrunn
    • Beselich

    N. N.

    • Löhnberg
    • Weilmünster
    • Merenberg
    • Weilburg K-L

    N. N.

    • Mengerskirchen
    • Weilburg M-Z

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Postanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    Postfach

    35781 Weilburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ärztliche Behandlung, Mutterschaft, Sozialhilfe, häusliche Pflege, Hebamme, Schwangerschaft, Krankenhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de