Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Zuständigkeit
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Sachbearbeiter
Zuständigkeiten
Astrid Zeyen
Fachdienstleitung
Frau D. Bein
Ahlbach
Offheim
Runkel
ofW
Herr R. Brahm
Hünfelden
Limburg J-M, Y-Z
Frau J. Feiler
Eschhofen
Limburg A, B
N.N.
Beselich,
Dornburg,
Limburg S, T
Frau S. Höhler
Bad Camberg R-Z
Selters
Frau H. Schmidt
Dietkirchen
Linter
Waldbrunn
Limburg N-R, U
Hadamar W-Z
Frau T. Schmidt
Bad Camberg A-Q
Frau G. Scholl
Elz
Staffel
N.N.
Brechen
Limburg V, W, X
Herr D. Sehr
Hadamar A – V
Herr M. Willkomm
Elbtal
Limburg C- I
Lindenholzhausen
Dienstelle Weilburg
Frau D. Krüger
Mengerskirchen
Weilburg N-Z
Weinbach
Frau T. Kaszemeck
Villmar,
Weilburg A-J
N.N.
Weilburg M
Weilmünster
Frau L. Sitter
Merenberg
Löhnberg
Weilburg K, L
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Höhler
Frau T. Kaszemeck
Frau T. Schmidt
Frau G. Scholl
Herr D. Sehr
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Krankenhaus, Ärztliche Behandlung, häusliche Pflege, Mutterschaft, Sozialhilfe, Hebamme, Schwangerschaft