Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    99107013017001

    Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Sachbearbeiter

    Zuständigkeiten

    Astrid Zeyen

    Fachdienstleitung

    Frau D. Bein

    Ahlbach

    Offheim

    Runkel

    ofW

    Herr R. Brahm

    Hünfelden

    Limburg J-M, Y-Z

    Frau J. Feiler

    Eschhofen

    Limburg A, B

    N.N.

    Beselich,

    Dornburg,

    Limburg S, T

    Frau S. Höhler

    Bad Camberg R-Z

    Selters

    Frau H. Schmidt

    Dietkirchen

    Linter

    Waldbrunn

    Limburg N-R, U

    Hadamar W-Z

    Frau T. Schmidt

    Bad Camberg A-Q

    Frau G. Scholl

    Elz

    Staffel

    N.N.

    Brechen

    Limburg V, W, X

    Herr D. Sehr

    Hadamar A – V

    Herr M. Willkomm

    Elbtal

    Limburg C- I

    Lindenholzhausen

    Dienstelle Weilburg

    Frau D. Krüger

    Mengerskirchen

    Weilburg N-Z

    Weinbach

    Frau T. Kaszemeck

    Villmar,

    Weilburg A-J

    N.N.

    Weilburg M

    Weilmünster

    Frau L. Sitter

    Merenberg

    Löhnberg

    Weilburg K, L

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    35781 Weilburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06431 296-449

    E-Mail: 51.31@limburg-weilburg.de

    E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Krankenhaus, Ärztliche Behandlung, häusliche Pflege, Mutterschaft, Sozialhilfe, Hebamme, Schwangerschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019