Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - SGB XII Offene Hilfen und Vertragsverhandlungen - Team Mitte/Ost
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfram (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ari - Arsm, P
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2244
E-Mail: m.wolfram@kreis-offenbach.de
Frau Benedikt (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Som - Sz, Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3371
E-Mail: u.benedikt@kreis-offenbach.de
Herr Komo (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - Arh
Hausanschrift
E-Mail: u.komo@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2166
Frau Molitor (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Arsn - Az, F, O, Sm - Sol, Y
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2197
E-Mail: b.molitor@kreis-offenbach.de
Herr Biegel (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ba - Brz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2224
E-Mail: v.biegel@kreis-offenbach.de
Frau Heeg (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Cho - Col, R, Walt - Wz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2177
E-Mail: i.heeg@kreis-offenbach.de
Frau Acht (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben D, I, Q, X
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3153
E-Mail: m.acht@kreis-offenbach.de
Frau Uhlisch (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben E, Jaku - Jz, Ks - Kz, L
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2199
E-Mail: m.uhlisch@kreis-offenbach.de
Frau Hübl (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben G, Ja - Jakt, Ka - Kal, N
Hausanschrift
E-Mail: f.huebl@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2113
Frau Sümer (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben H, U, Wa - Wals
Hausanschrift
E-Mail: f.suemer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2261
Herr Ochs (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Kam - Krz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2320
E-Mail: c.ochs@kreis-offenbach.de
Frau Aybilek (Team Mitte/Ost)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Sa - Sl
Hausanschrift
E-Mail: e.aybilek@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3149
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Sozialhilfe, Krankenhaus, Ärztliche Behandlung, Mutterschaft, Schwangerschaft, Hebamme, häusliche Pflege