Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Frühe Hilfen
Beschreibung
Wir bieten Unterstützung für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahren. In unserem Netzwerk haben wir verschiedene Angebote mit praktischen Hilfen, Beratung und Begleitung. Die Beratungsangebote betreffen Fragen aus den Bereichen Gesundheit, Pädagogik, Entwicklungspsychologie und Ihre finanziellen Ansprüche. All unsere Angebote sind leicht zu erhalten, möglichst nah an Ihrem Wohnort und kostenlos.
Wir Koordinatorinnen vermitteln diese Angebote.
Frühe Hilfen unterstützen besonders die Familien, die sich im Alltag mit Kind überfordert fühlen. Wagen Sie es, sich Unterstützung zu holen. Niemand kann alles ganz alleine meistern. Wir helfen Ihnen, Entlastung zu finden.
Adresse
Hausanschrift
Ferdinand-Stuttmann-Straße 11
65428 Rüsselsheim am Main
(Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße 10 Plätze )
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Juliane Hantzsche
E-Mail: juliane.hantzsche@ruesselsheim.de(Kontakt für Frühe Hilfen)
E-Mail: kinder-undjugendhilfe@ruesselsheim.de(Kontakt für Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe)
Telefon Festnetz: 06142 83-2141
Fax: 06142 83-2172
Christina Zalán-Wollrab
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Hausanschrift
E-Mail: fruehe.hilfen@ruesselsheim.de
Telefon Festnetz: 06142 83-2884
Therese Grenzebach
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
E-Mail: fruehe.hilfen@ruesselsheim.de
Telefon Festnetz: 06142 83-2307
Internet
Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung - Allgemeine Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-638(Asyl und Zuwanderung)
Telefon: 06152 989-685(BAFöG)
Telefon: 06152 989-386(Besondere Soziale Hilfen)
Telefon: 06152 989-767(Eingliederungshilfe)
Telefon: 06152 989-463(Pflegestützpunkt)
Telefon: 06152 989-321(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
Telefon: 06152 989-47184056(Sozialplanung)
E-Mail: Sozialdienst-asyl@kreisgg.de(Asyl und Zuwanderung)
E-Mail: bafoeg@kreisgg.de(BAFöG)
E-Mail: altenhilfe@kreisgg.de(Besondere Soziale Hilfen)
E-Mail: sd@kreisgg.de(Eingliederungshilfe)
E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreisgg.de(Pflegestützpunkt)
E-Mail: sd@kreisgg.de(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
E-Mail: sozialplanung@kreisgg.de(Sozialplanung)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Ärztliche Behandlung, Sozialhilfe, Schwangerschaft, Krankenhaus, Mutterschaft, Hebamme, häusliche Pflege