• Meinhard (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
Trennungsunterhalt Festsetzung

Trennungsunterhalt Festsetzung

Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.

Beschreibung

Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden (Ehe- oder Lebens-)Partner bzw. Ihrer in Trennung lebenden (Ehe- oder Lebens-)Partnerin nicht über eine angemessene Unterhaltshöhe einigen können, können Sie Ihren Trennungsunterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen. Der Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den für den Zivilprozess geltenden Vorschriften.

Der Trennungsunterhaltsanspruch bemisst sich nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an eine Rechtsanwältin oder eine Rechtsanwalt.

Weitere Informationen können Sie auch den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.

zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Amtsgericht – Familiengericht – ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Ansprechpartner

Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 4 - Jugend und Familie

Adresse

Hausanschrift

Schlossplatz 1 und 9

37269 Eschwege

(Hauptsitz Kreisverwaltung)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenpflichtig

Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig

Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Schlossplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

37255 Eschwege

(- Postadresse -)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenpflichtig

Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig

Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Schlossplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

Abweichende Sprechzeiten:

Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

Kontakt

Internet

Bankverbindung

Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

BIC: HELADEF1ESW

Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

Internet

Version

Technisch erstellt am 07.07.2011

Technisch geändert am 09.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

Ein Trennungsunterhaltsanspruch setzt im Grundsatz voraus, dass

  • die Ehegatten bzw. Lebenspartner getrennt leben,
  • der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen ermittelt wird,
  • der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist, (hierbei sind das Einkommen und die Zahlungsverpflichtungen der Person, welche Unterhalt begehrt, sowie die Verpflichtung zu der eigenen Erwerbstätigkeit entscheidend.)
  • der Anspruchsgegner oder die Anspruchsgegnerin leistungsfähig ist.

Wegen der Einzelheiten wenden SIe sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

Verfahrensablauf

Ein Antrag zur Geltendmachung eines Trennungsunterhalts kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt gestellt werden.

  • Der weitere Ablauf des gerichtlichen Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften über den Zivilprozess.
  • Das Gericht stellt die Antragsschrift dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin zu. Dieser bzw. diese erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  • Anschließend setzte das Familiengericht einen Betrag für den Unterhalt fest.
  • Das Gericht kann den Beteiligten aufgeben, Auskunft über ihr Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu leisten. Kommen Sie und Ihr ehemaliger (Ehe-)Partner dieser Anordnung nicht nach, kann das Gericht selbständig Erkundigungen einholen, z.B. bei Arbeitgebern oder bei Versicherungen.

Fristen

Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen. Rückwirkend steht Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt zu.

Bearbeitungsdauer

  • Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

Kosten

  • Gerichtskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • beides richtet sich nach dem Streitwert

Hinweise (Besonderheiten)

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte, z. B. die Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Informationen zum Thema Trennung siehe

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 22.06.2021

Version

Technisch erstellt am 10.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Partner, Lebenspartnerschaft, FamFG, Ehe, BGB, Trennung, Unterhalt, Getrenntleben, Festsetzung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019