Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
    99107012017001

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedloser Straße 12

    36251 Bad Hersfeld

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06621 870

    E-Mail: landkreis@hef-rof.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Unterhaltspflicht, Unterhaltsheranziehung, Angehörige, Verwandte, Sozialamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019