Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenroda
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Unterhaltsheranziehung, Verwandte, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Angehörige