Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Fulda - Landkreis Fulda - Unterhaltssicherung
Adresse
Hausanschrift
(Haupteingang: Tannenbergstraße)
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Haltestellen
- Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B - Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten [DE]
Montag - Donnerstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0661 6006-9410
Telefon Festnetz: 0661 6006-9411
Telefon Festnetz: 0661 6006-9412
E-Mail: jugendamt@landkreis-fulda.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sozialamt, Angehörige, Verwandte, Unterhaltspflicht, Unterhaltsheranziehung