Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.
Ansprechpartner
Stadt Fulda - Amt für Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags bis freitags - 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr montags, dienstags, donnerstags - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Bürgerbüro hat zusätzlich samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 0661 102-1902
E-Mail: amt51@fulda.de
Internet
Weitere Informationen
Das Palais Buttlar ist neben dem Bonifatiusparkplatz und der Bonifatius-Statue in Fuldas Innenstadt zu finden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Unterhaltsheranziehung, Verwandte, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Angehörige