Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.
Ansprechpartner
Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege
Aktuelles
Die Abteilung Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Unterstützungsleistungen für behinderte oder pflegebedürftige Personen.
Beschreibung
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Informationen benötigen im Zusammenhang mit Leistungen bei
- einer Behinderung oder drohenden Behinderung, wie z. B. Frühförderung oder Schulassistenz,
- Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst erbracht wird und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken,
- teilstationärer oder stationärer Pflege, wenn die Leistungen der Pflegekasse für die Bedarfsdeckung nicht ausreichen
- Bestattungskosten.
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Kristina Thielemann
Internet
Stichwörter
ambulante Hilfe, stationäre Hilfe, Tagespflege, Bestattungskosten
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Unterhaltsheranziehung, Verwandte, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Angehörige