Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
    99107012017001

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Straße 57

    36304 Alsfeld

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6641 977-0

    Fax: +49 6641 977-336

    E-Mail: jugendamt@vogelsbergkreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Unterhaltspflicht, Unterhaltsheranziehung, Angehörige, Verwandte, Sozialamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019