Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jugendamt
Adresse
Postanschrift
Hersfelder Straße 57
Postfach
36304 Alsfeld
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Unterhaltsheranziehung, Verwandte, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Angehörige