Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Hinweise für Marburg: Unterhaltsheranziehung

    Allgemeine Informationen

    Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält muss auch damit rechnen, dass unterhalts- pflichtige Angehörige - in der Regel Ehegatten/geschiedene Ehegatten, Eltern oder Kinder - zu Unterhaltszahlungen heran gezogen werden.

    Das gilt so nicht für Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminde- rung im Falle von Verwandtenunterhalt. Kinder und Eltern von Leistungsberechtigten werden in diesen Fällen grundsätzlich dann nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn deren Jahreseinkommen eine Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet.

    Die Unterhaltsprüfungen sind einzelfallbezogen und hängen direkt von der Höhe des Einkommens und Vermögens ab.



    Zuständigkeit

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 50 - Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 36

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Angaben zur Barrierefreiheit: leicht zugängig

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Unterhaltspflicht, Sozialamt, Unterhaltsheranziehung, Angehörige, Verwandte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de