Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Zuständigkeit
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Forderungsmanagement Soziales
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernhard Fischer
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06252 15-4177
E-Mail: forderungsmanagement-SGB12@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-4155
Frau Annett Ghaffar
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Unterhaltsheranziehung, Verwandte, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Angehörige