Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sonderdienst Frauenbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 20

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abtreibung, Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftskonfliktberatung, Gesundheitsamt, Mutter-Kind, Mutter-Kind-Stiftung, Erstausstattung, Adoption, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsberatung, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Schwangerschaftsunterbrechung, Unterstützung, Entbindungskosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English