Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.
- Schwangerschafts - Konfliktberatung(FamilienAtlas)
Ansprechpartner
Für Buseck wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Erstausstattung, Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftsunterbrechung, Mutter-Kind-Stiftung, Unterstützung, Schwangerschaftsabbruch, Vorsorgeuntersuchungen, Mutter-Kind, Abtreibung, Adoption, Gesundheitsamt, Entbindungskosten, Schwangerschaftskonfliktberatung, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere