Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.

    Ansprechpartner

    Beratungszentrum Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Puiseauxplatz 1

    63110 Rodgau

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erstausstattung, Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftsunterbrechung, Mutter-Kind-Stiftung, Unterstützung, Schwangerschaftsabbruch, Vorsorgeuntersuchungen, Mutter-Kind, Abtreibung, Adoption, Gesundheitsamt, Entbindungskosten, Schwangerschaftskonfliktberatung, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)