Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
    99107019146000

    Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.

    Ansprechpartner

    Beratungszentrum West

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 70-72

    63303 Dreieich

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06103 83368-0

    Telefon Festnetz: 06103 83368-11(Schuldnerberatung)

    Fax: 06103 83368-12

    E-Mail: bz-west@paritaet-projekte.org

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerschaftsberatung, Gesundheitsamt, Unterstützung, Mutter-Kind, Mutter-Kind-Stiftung, Schwangerschaftsabbruch, Vorsorgeuntersuchungen, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Adoption, Erstausstattung, Schwangerschaftsunterbrechung, Abtreibung, Entbindungskosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019