Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.
- Schwangerschafts - Konfliktberatung(FamilienAtlas)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Gesundheitsamt
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Martina Thoms
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Hausanschrift
Fax: 06062 70-448
Telefon Festnetz: 06062 70-296
E-Mail: m.thoms@odenwaldkreis.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Erstausstattung, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Adoption, Schwangerschaftsberatung, Entbindungskosten, Gesundheitsamt, Schwangerschaftskonfliktberatung, Mutter-Kind-Stiftung, Abtreibung, Unterstützung, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsunterbrechung, Schwangerschaftsabbruch, Mutter-Kind