Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.
- Schwangerschafts - Konfliktberatung(FamilienAtlas)
Zuständigkeit
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Beratung im Kreis Bergstraße:
Pro Familia Bensheim
Beratung im Kreis Bergstraße:
Pro Familia Bensheim
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Büro für Frauen und Gleichstellung
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06252 15-5990
E-Mail: frauenbuero@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Nicole Schmitt
Hausanschrift
E-Mail: frauenbuero@kreis-bergstrasse.de
Frau Alexandra Schmitt
Hausanschrift
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Vorsorgeuntersuchungen, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Schwangerschaftsunterbrechung, Mutter-Kind-Stiftung, Adoption, Schwangerschaftsabbruch, Gesundheitsamt, Abtreibung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Unterstützung, Entbindungskosten, Mutter-Kind, Erstausstattung, Schwangerschaftsberatung