Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    65183 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Mutter-Kind-Stiftung, Entbindungskosten, Schwangerschaftsabbruch, Gesundheitsamt, Schwangerschaftsberatung, Erstausstattung, Unterstützung, Adoption, Schwangerschaftskonfliktberatung, Abtreibung, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsunterbrechung, Mutter-Kind, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English