Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 51.3 - Allgemeiner sozialer Dienst
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bieten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern Beratung und Unterstützung an. Die Zuständigkeit unserer Mitarbeiter/innen ist nach Städten und Gemeinden im Landkreis aufgeteilt.
Aufgaben des ASD sind insbesondere:
- Beratung in Erziehungsfragen
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung in Fragen des Sorgerechts und des Umgangs
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Unterstützung durch Einleitung erzieherischer Hilfen, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Menschen
- Beratung und Hilfen in Krisen- und Konfliktsituationen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen/ Inobhutnahme
Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sylvia Muschalla
Telefon Festnetz: 05681 775-5131
Herr Sebastian Zielke
Telefon Festnetz: 05681 775-5135
Frau Kathrin Schlemme
Telefon Festnetz: 05681 775-5137
Frau Theresa Greiner
Telefon Festnetz: 05681 775-5143
Frau Eileen Damm
Telefon Festnetz: 05681 775-5146
Frau Nadine Tietze
Telefon Festnetz: 05681 775-5151
Frau Lena Berk
Telefon Festnetz: 05681 775-5149
E-Mail: lena.berk@schwalm-eder-kreis.de
Frau Isabell Louis
Telefon Festnetz: 05681 775-5147
Frau Dorothea Dithmar
Telefon Festnetz: 05681 775-5132
Herr Bereket Negash
Telefon Festnetz: 05681 775-5130
Frau Katharina Brückmann
Telefon Festnetz: 05681 775-5140
Formulare
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendämter, Erziehungshilfe, Jugendamt, Kinder und Jugendhilfe