Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Hinweise für Kassel: Hilfen zur Erziehung
Eltern wollen immer gute Eltern sein und sie sind daran interessiert, ihre Kinder gut zu erziehen. Nicht immer gelingt ihnen das, die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Konflikte, die dadurch entstehen, werden oft innerhalb der Familie geklärt. Es gibt jedoch auch Konflikte zwischen Eltern und Kindern, die nicht in der Familie, sondern nur mit Hilfe von Dritten gelöst werden können. Der Fachbereich Jugend bietet eine Vielfalt von Hilfen im ambulanten und stationären Bereich für die gesamte Familie und/oder für einzelne Kinder der Familie an.
Eine Familie findet Unterstützung durch
- den Einsatz einer Sozialpädagogischen Familienhilfe oder eines Erziehungsbeistandes in der Familie
- den Besuch von Kindern in einer Tagesgruppe oder in einem Hort,
- die Begleitung eines Jugendlichen bei der Verselbständigung durch einen Jugendhelfer oder eine Jugendhelferin,
ohne dass die Kinder von den Eltern getrennt werden müssen.
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Formulare
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendämter, Erziehungshilfe, Jugendamt, Kinder und Jugendhilfe