Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Allgemeine Soziale Dienste
Aktuelles
Wir unterstützen Eltern bei der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes bieten jeweils für einen bestimmten Stadtbezirk Beratung und Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und anderen Sozialleistungsgesetzen an. Die Angebote richten sich an junge Menschen, Alleinerziehende, Eltern, Familien, Einzelpersonen.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- Beratung in Fragen der Erziehung
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und des Umgangs
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
- Hilfen in Krisen- und Konfliktsituationen
- Hilfen zur Erziehung, Volljährigenförderung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes, Tel. 787- 5301
Montag bis Donnerstag 8-17 Uhr, Freitag 8-13 Uhr
Kontaktperson
Frau Birgit Vaupel-Tasci
Frau Tanja Huth
Formulare
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendämter, Erziehungshilfe, Jugendamt, Kinder und Jugendhilfe