Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
- Ambulante Hilfen (nicht abschließend):
- Unterstützung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Ambulante Erziehungshilfen
- Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaften (§§ 28 bis 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Eingliederungshilfen sowie Hilfen für junge Volljährige (§ 35 a Abs. 2 Nr. 1 sowie § 41 SGB VIII)
- Teil- und vollstationäre Hilfen:
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
- Heimerziehung, betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe (§ 35 a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten sowie nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 50, 52 SGB VIII)
- Adoptionsvermittlung nach § 51 SGB VIII sowie dem Adoptionsvermittlungsgesetz
- Ambulante Hilfen (nicht abschließend):
- Unterstützung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Ambulante Erziehungshilfen
- Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaften (§§ 28 bis 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Eingliederungshilfen sowie Hilfen für junge Volljährige (§ 35 a Abs. 2 Nr. 1 sowie § 41 SGB VIII)
- Teil- und vollstationäre Hilfen:
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
- Heimerziehung, betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe (§ 35 a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten sowie nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 50, 52 SGB VIII)
- Adoptionsvermittlung nach § 51 SGB VIII sowie dem Adoptionsvermittlungsgesetz
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefax: 06431 296-406
E-Mail: 50.50@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Frau Anke Weidemeier
Frau Angela Fondel
Herr Torsten Schaller
Frau Lara Gärtner
Frau Kirsten Grummt-Ghiglieri
Frau Ute Leitzbach-Becker
Frau Barbara Kraus
Frau Elisa Sopp
Frau Heidrun Wagner-Stallbohm
Frau Stefanie Kutzler
Frau Daniela Schmitt
Frau Martina Pino
Frau Sabrina Paunescu
Frau Carolin Nickel
Frau Ira Zey
Frau Jeanette Eisel
Frau Katrin Friedrich
Frau Nadine Koskosidis
Frau Vanessa Schreer
Frau Eva Erbach-Blank
Frau Clarissa Nowak
Frau Nina Nickel
Frau Christin Hardt
Formulare
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendämter, Erziehungshilfe, Jugendamt, Kinder und Jugendhilfe