Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfen zur Erziehung

    Beschreibung

    Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

    Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

    Zuständigkeit

    Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Unbegleitete minderjährige Ausländer und Ausländerinnen (umA)

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Terminvereinbarung empfohlen. IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes über die POLIZEI (110) bzw. die Polizeistation Lampertheim - Viernheim (06206 94400)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Montag bis Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr

    Terminvereinbarung empfohlen. IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes über die POLIZEI (110) bzw. die Polizeistation Lampertheim - Viernheim (06206 94400)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Bergstraße

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Odenwald / Neckartal

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Ried

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Jugendhilfe, Jugendämter, Erziehungshilfe, Jugendamt, Kinder und Jugendhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de