Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Unbegleitete minderjährige Ausländer und Ausländerinnen (umA)
Adresse
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Terminvereinbarung empfohlen. IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes über die POLIZEI (110) bzw. die Polizeistation Lampertheim - Viernheim (06206 94400)
Kontakt
Telefon: 06252 155651
Kreisverwaltung Bergstraße - Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Terminvereinbarung empfohlen. IN KRISENFÄLLEN außerhalb der Sprechzeiten Erreichbarkeit der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes über die POLIZEI (110) bzw. die Polizeistation Lampertheim - Viernheim (06206 94400)
Kontakt
Telefon: 06252 155642
Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Bergstraße
Adresse
Postanschrift
Graben 15
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Kontakt
Telefon: 06252 155642
Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Odenwald / Neckartal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06252 155642
Kreisverwaltung Bergstraße - Regionalteam Ried
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06252 155642
Formulare
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendämter, Erziehungshilfe, Jugendamt, Kinder und Jugendhilfe