Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 069 80652233
E-Mail: jugendamt@offenbach.de
Stadt Offenbach - Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden.
Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.
Adresse
Hausanschrift
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden.
Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.
Kontakt
Formulare
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendhilfe, Jugendämter, Erziehungshilfe, Jugendamt, Kinder und Jugendhilfe