Hilfe zur Erziehung Gewährung
    99060006080000

    Hilfen zur Erziehung

    Beschreibung

    Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

    Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

    Zuständigkeit

    Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    (Haus der Wirtschaft)

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

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    Postanschrift

    (Rathaus, 63061 Offenbach am Main)

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80652233

    E-Mail: jugendamt@offenbach.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Offenbach - Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
    Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden. 
    Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80653441

    Telefon Festnetz: 069 80652283

    Fax: 069 80653187

    E-Mail: jugendamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
    Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden. 
    Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Haus der Wirtschaft)

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

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    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80653441

    Fax: 069 80653187

    E-Mail: jugendamt@offenbach.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Erziehungshilfe, Jugendhilfe, Kinder und Jugendhilfe, Jugendämter, Jugendamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019