Beratung bei bestehender oder drohender Schuldenproblematik Durchführung

    Schuldnerberatung wahrnehmen

    Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.

    Beschreibung

    Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. 
    Diese finanziellen Notlagen können 

    • bereits existierende Schulden sein, aber auch 
    • drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.

    Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,

    • finanzielle, 
    • psychosoziale und 
    • juristische Beratung zu erhalten. 

    Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.

    • Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen  Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
    • Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. 

    Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. 
    Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei 

    • rechtliche Fragen 
    • Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern 
    • Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens 
    • Beantragung von Privatinsolvenz.

    zuständige Stelle

    anerkannte Schuldnerberatungsstellen in Hessen (kommunale Beratungsstellen, private und gemeinnützige Organisationen) und Jobcenter

    Ansprechpartner

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 4 - Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1 und 9

    37269 Eschwege

    (Hauptsitz Kreisverwaltung)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenpflichtig

    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlossplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    37255 Eschwege

    (- Postadresse -)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenpflichtig

    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlossplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
      • Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
    • Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
      • Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
      • erhalten Bürgergeld und
      • beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
      • Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

    Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.

    • Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
    • Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.

    Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.

    • Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
    • Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
    • Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) am 23.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Stichwörter

    Arbeitssuche, Schuldnerin, Insolvent, Privatinsolvenz, Insolvenzverfahren, Verschuldung, Zahlungsunfähigkeit, arbeitslos, Pfändung, Vermittlungshemmnis, Zahlungsunfähig, Insolvenzberatung, Wiedereingliederung, Schuldnerberatung, arbeitsuchend, Überschuldung, Pleite, Insolvenz, Schuldner, Arbeitslosigkeit, Schulden, Drohende Zahlungsunfähigkeit, Gläubigerin, Bürgergeld, Gläubiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019