Schuldnerberatung wahrnehmen
Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.
Beschreibung
Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen.
Diese finanziellen Notlagen können
- bereits existierende Schulden sein, aber auch
- drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.
Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,
- finanzielle,
- psychosoziale und
- juristische Beratung zu erhalten.
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.
- Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
- Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan.
Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen.
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei
- rechtliche Fragen
- Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern
- Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens
- Beantragung von Privatinsolvenz.
zuständige Stelle
anerkannte Schuldnerberatungsstellen in Hessen (kommunale Beratungsstellen, private und gemeinnützige Organisationen) und Jobcenter
Zuständigkeit
Hinweise für Kassel: Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren/Ihre entsprechende/n Sachbearbeiter/in beim Jobcenter des Landkreises Kassel.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren/Ihre entsprechende/n Sachbearbeiter/in beim Jobcenter des Landkreises Kassel.
Ansprechpartner
Schuldnerberatungsstelle
Beschreibung
Die Schuldnerberatungsstelle hat die Aufgabe, in Ver-/Überschuldung und finanzielle Not geratene Personen zu beraten und sie im Bedarfsfall gegenüber Gläubigern zu vertreten bzw. einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern herbeizuführen. Zielsetzung der Arbeit ist die Sicherung der Existenz, Verbesserung der wirtschaftlichen und psychosozialen Situation und - wo möglich - Hilfestellung bei einer Schuldenregulierung. Die Beratung verfolgt des Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe. Außerdem ist die Schuldnerberatungsstelle als „geeignete Stelle“ nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt. Die Beratungsstelle informiert und berät kostenlos zum sogenannten Insolvenzverfahren und unterstützt Schuldner bei der Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1397
Telefax: 0561 1003-1552
Kontaktperson
Frau Andrea Teipen-Dzaack
Frau Martina Lipphardt
Frau Evelyn Schöppe
Frau Belanie Knöpfel
Herr Jörg Messing
Stichwörter
Schuldnerberatung
Voraussetzungen
- Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
- Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
- Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
- Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
- erhalten Bürgergeld und
- beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
- Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16a Nummer 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 11 Absatz 1, 4 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 67ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)in Verbindung mit
- § 3 Durchführungsverordnung (DVO § 69 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Hilfe bei besonderen sozialen Schwierigkeiten)
Hinweise für Kassel: Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
§§ 1 u. 16 SGB II und § 11 SGB XII
§§ 1 u. 16 SGB II und § 11 SGB XII
Verfahrensablauf
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.
- Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
- Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.
Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.
- Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
- Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) am 23.10.2024
Stichwörter
Arbeitssuche, Schuldnerin, Insolvent, Privatinsolvenz, Insolvenzverfahren, Verschuldung, Zahlungsunfähigkeit, arbeitslos, Pfändung, Vermittlungshemmnis, Zahlungsunfähig, Insolvenzberatung, Wiedereingliederung, Schuldnerberatung, arbeitsuchend, Überschuldung, Pleite, Insolvenz, Schuldner, Arbeitslosigkeit, Schulden, Drohende Zahlungsunfähigkeit, Gläubigerin, Bürgergeld, Gläubiger