Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Beschreibung
In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.
Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Kreisfreien Stadt bzw. in Ihrem Landkreis.
Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 018 01 - 90 70 50 (Montag - Donnerstag von 07:00 - 19:00 Uhr; Anrufe aus dem Festnetz 9:00 - 18:00 Uhr 0,046 Euro, sonst 0,025 Euro pro angefangene Minute) oder im Internet unter https://www.forum-schuldnerberatung.de/
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet bei der Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen".
Des Weiteren steht Ihnen das Online - Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung" unter https://www.meine-schulden.de/ mit umfangreichen Tipps zur Verfügung.
- Forum Schuldnerberatung
- Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen".
- Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung"
Hinweise für Kassel: Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren/Ihre entsprechende/n Sachbearbeiter/in beim Jobcenter des Landkreises Kassel.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren/Ihre entsprechende/n Sachbearbeiter/in beim Jobcenter des Landkreises Kassel.
Ansprechpartner
Schuldnerberatungsstelle
Beschreibung
Die Schuldnerberatungsstelle hat die Aufgabe, in Ver-/Überschuldung und finanzielle Not geratene Personen zu beraten und sie im Bedarfsfall gegenüber Gläubigern zu vertreten bzw. einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern herbeizuführen. Zielsetzung der Arbeit ist die Sicherung der Existenz, Verbesserung der wirtschaftlichen und psychosozialen Situation und - wo möglich - Hilfestellung bei einer Schuldenregulierung. Die Beratung verfolgt des Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe. Außerdem ist die Schuldnerberatungsstelle als „geeignete Stelle“ nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt. Die Beratungsstelle informiert und berät kostenlos zum sogenannten Insolvenzverfahren und unterstützt Schuldner bei der Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1397
Telefax: 0561 1003-1552
Kontaktperson
Frau Andrea Teipen-Dzaack
Frau Martina Lipphardt
Frau Evelyn Schöppe
Frau Belanie Knöpfel
Herr Jörg Messing
Stichwörter
Schuldnerberatung
erforderliche Unterlagen
Empfehlenswert ist, wenn Sie Nachfolgendes beachten:
- Erstellen Sie eine möglichst vollständige Schuldenliste und schreiben Sie alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts auf, z. B. in Form eines Haushaltsplans. So können Sie der Schuldnerberatungsstelle die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern.
- Legen sie bei der Schuldnerberatung diese Unterlagen einschließlich vorhandener Pfändungsbeschlüsse, Lohnbescheinigungen, Mahnungen und sonstiger Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen vor.
- Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen das Fehlende besprochen und aufgearbeitet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
§§ 1 u. 16 SGB II und § 11 SGB XII
§§ 1 u. 16 SGB II und § 11 SGB XII
Kosten
Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verbraucherinsolvenzberatung, Schulden, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, Wohnungssicherung, Überschuldung, Geldnot, Schuldnerinsolvenzberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung