Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Beschreibung
In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.
Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Kreisfreien Stadt bzw. in Ihrem Landkreis.
Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 018 01 - 90 70 50 (Montag - Donnerstag von 07:00 - 19:00 Uhr; Anrufe aus dem Festnetz 9:00 - 18:00 Uhr 0,046 Euro, sonst 0,025 Euro pro angefangene Minute) oder im Internet unter https://www.forum-schuldnerberatung.de/
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet bei der Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen".
Des Weiteren steht Ihnen das Online - Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung" unter https://www.meine-schulden.de/ mit umfangreichen Tipps zur Verfügung.
Ansprechpartner
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
Empfehlenswert ist, wenn Sie Nachfolgendes beachten:
- Erstellen Sie eine möglichst vollständige Schuldenliste und schreiben Sie alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts auf, z. B. in Form eines Haushaltsplans. So können Sie der Schuldnerberatungsstelle die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern.
- Legen sie bei der Schuldnerberatung diese Unterlagen einschließlich vorhandener Pfändungsbeschlüsse, Lohnbescheinigungen, Mahnungen und sonstiger Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen vor.
- Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen das Fehlende besprochen und aufgearbeitet.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Überschuldung, Schuldnerinsolvenzberatung, Wohnungssicherung, Geldnot, außergerichtliche Schuldenbereinigung, Verbraucherinsolvenzberatung, Restschuldbefreiung, Privatinsolvenz, Schulden