Vormundschaft
Beschreibung
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
- wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern wird in diesem Fall oftmals die elterliche Sorge entzogen.
- wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben bzw., sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
- wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden.
Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Dies gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben. Diese Vormundschaft endet, sobald die Mutter volljährig wird. Zu dieser Vormundschaft "kraft Gesetzes" gibt es noch ergänzende Regelungen, wann die Vormundschaft nicht bzw. in welchen Fällen sie ebenfalls eintritt. Informationen dazu erhalten Sie beim Jugendamt.
Anstelle der Vormundschaft ist auch eine Pflegschaft möglich. Eine Pflegschaft umfasst nur einige Regelungsbereiche der Vormundschaft, z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge.
Aufgaben des Vormunds:
Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
Beschreibung
Der Fachdienst Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften nimmt folgende Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr:
- Im Rahmen gesetzlicher oder gerichtlich angeordneter Vormundschaften/Pflegschaften für Kinder obliegt ggf. dem Jugendamt das komplette Sorgerecht oder Teilbereiche des Sorgerechtes.
- Auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils kann der Fachbereich Jugend im Rahmen von Beistandschaften mit der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes beauftragt werden.
- Erstellung kostenfreier Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung, zur gemeinsamen Sorge, zur Unterhaltsverpflichtung u. a.
Adresse
Hausanschrift
00000 Kassel
Kontaktperson
Herr Stefan Nöding
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Betreuer, Betreuung, Vormundschaft, Mündel, Vormund, Amtsvormundschaft