Pflegekinder: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Beschreibung
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
Alter des Kindes
Entwicklungsstand Ihres Kindes
Bindungen Ihres Kindes
Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Hinweise für Kassel: Pflegekinder
Die gemeinsame Fachstelle von Stadt und Landkreis Kassel nimmt für beide Jugendämter die folgenden Aufgaben wahr:
- Werbung, Vorbereitung und Qualifizierung von geeigneten Pflegefamilien
- Vermittlung eines Kindes in eine geeignete Pflegefamilie
- Beratung, Erfahrungsaustausch und Fortbildung für Pflegefamilien
- Betreuung der sonderpädagogischen Pflegefamilien
Wir bieten für interessierte Familien, die sich vorstellen können, im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen, regelmäßig Informationsabende an, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefamilie sowie die finanziellen und beratenden Angebote des Jugendamtes dargestellt werden.
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder suchen wir sonderpädagogische Pflegefamilien.
Die Termine der Informationsabende erfahren Sie aus der Presse oder direkt bei den Mitarbeiter/innen der Fachstelle.
Die gemeinsame Fachstelle von Stadt und Landkreis Kassel nimmt für beide Jugendämter die folgenden Aufgaben wahr:
- Werbung, Vorbereitung und Qualifizierung von geeigneten Pflegefamilien
- Vermittlung eines Kindes in eine geeignete Pflegefamilie
- Beratung, Erfahrungsaustausch und Fortbildung für Pflegefamilien
- Betreuung der sonderpädagogischen Pflegefamilien
Wir bieten für interessierte Familien, die sich vorstellen können, im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen, regelmäßig Informationsabende an, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefamilie sowie die finanziellen und beratenden Angebote des Jugendamtes dargestellt werden.
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder suchen wir sonderpädagogische Pflegefamilien.
Die Termine der Informationsabende erfahren Sie aus der Presse oder direkt bei den Mitarbeiter/innen der Fachstelle
Zuständigkeit
Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Hessen erhalten Sie Hier.
- Pflegekinder und Pflegeeltern(der FamilienAtlas)
- Jugendämter der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte
Hinweise für Kassel: Pflegekinder
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Fachstelle Adoptionen und Pflegekinder Region Kassel
Aktuelles
Beschreibung
Die Fachstelle Adoptionen und Pflegekinder nimmt für die Jugendämter von Stadt und Landkreis Kassel die Aufgaben des Pflegekinderdienstes sowie der Adoptionsberatung und -vermittlung wahr.
Sie berät zu Fragen der Adoption und Vollzeitpflege und vermittelt Kinder, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können, in vorbereitete Adoptiv- und Pflegefamilien.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1497
Telefax: 0561 1003-1324
Kontaktperson
Frau Ulrike Hötzel
Herr Gerhard Ständeke
Frau Petra Weidlich
Frau Christina Förster-Göbel
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
- Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Kosten
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.12.2022
Stichwörter
Pflegekind, Unterbringung, Pflegefamilie