Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 3 - Aufsicht, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7 Eschwege
- Haltestelle: Stadtbahnhof
Linien:- Bus: Linie Linienbusse aus allen Richtungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Magistrat der Kreisstadt Eschwege - Geschäftsbereich 2 - Bürgerdienstleistungen und Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christina Gliemroth
Frau Ingrid Biehl
Herr Benjamin Binder
Frau Doris Diete
Herr Jörn Engler
Frau Ricarda Feigenspan
Telefon Festnetz: 05651 3336747
Herr Rigobert Gaßmann
Herr Kevin Gros
Frau Ute Hollerbach-Bittner
Frau Sylvia Hähnel-Siewert
Herr Marco Illing
Herr York-Egbert König
Frau Renate Kößler
Herr Patrick Reiß
Frau Constanze Ritzau-Schäffer
Telefon Festnetz: 05651 304-324
Fax: 05651 31412
Frau Judith Rode
Herr Heinrich Schäfer
Frau Elke Siegel
Frau Dr. Annika Spilker
Frau Rita Störmer
Herr Volker Ullrich
Herr Philipp Wangerow
Telefon Festnetz: 05651 337922
Herr Markus Wieditz
Telefon Festnetz: 05651 337921
Frau Paula Zacher
Frau Judith Rode
Frau Silke Rottstädt
Frau Karin Kolb
Frau Juliane Wieditz
Herr Uwe Gondermann
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verkehrsraumeinschränkung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Sondernutzungen, Veranstaltungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Poller