Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
    99108013005000

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 4

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05631 954-1114

    E-Mail: verkehr@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Battenberg (Eder) - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 58

    35088 Battenberg (Eder)

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    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marburger Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 520

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:\n
    • Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
    • Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06452 934432

    Fax: 06452 934419

    E-Mail: s.kaletsch@battenberg-eder.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Beschilderung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Poller, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019