Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Frank Meiser
Frank Merhof
Stadt Bad Arolsen - Fachbereich III - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Beschreibung
Der Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung ist in mehrere Fachdienste unterteilt: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Kfz-Zulassungsbehörde und Sonderstandesamt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontaktperson
Herr Rainer Viering
Formulare
Erbausschlagungserklärung MUSTER
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-0
Kontaktperson
Frank Merhof
Frank Meiser
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Beschilderung, Genehmigung, Autobahnbaustelle, Baustellen-Informationssystem, Verkehrsraumeinschränkung, Straßenfest, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Poller