Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Philippsthal (Werra)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 340
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 335
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag
von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag
von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse
Empfänger: Gemeindekasse
IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19
BIC: HELADEF1HER
Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Philippsthal (Werra) - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 340
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 335
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
- von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag und Dienstag
- von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Donnerstag
- von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse
Empfänger: Gemeindekasse
IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19
BIC: HELADEF1HER
Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Autobahnbaustelle, Beschilderung, Veranstaltungen, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Poller, Genehmigung