Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
    99108013005000

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedloser Straße 12

    36251 Bad Hersfeld

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    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06621 870

    E-Mail: landkreis@hef-rof.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2025

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    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Platz 6

    36166 Haunetal

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montg., Mittw., Freitg: 07.30 bis 16.30 Uhr Dienstag: 07.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 13.00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 06673 9210-0

    Fax: 06673 9210-40

    E-Mail: marktgemeinde@haunetal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Beschilderung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Poller, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019