Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Poppenhausen - Gemeindestraßen, Wege und Plätze
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stephan Unger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06658 9600-11
E-Mail: st.unger@poppenhausen-wasserkuppe.de
Fax: 06658 9600-22
Frau Marina Höhl
Hausanschrift
E-Mail: m.hoehl@poppenhausen-wasserkuppe.de
Fax: 06658 9600-22
Telefon Festnetz: 06658 9600-12
Kreisverwaltung Fulda - Kreis Fulda
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Haltestellen
- Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B - Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Fulda - Kreiskasse
Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse
IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Stichwörter
Landratsamt Fulda
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Beschilderung, Genehmigung, Autobahnbaustelle, Baustellen-Informationssystem, Verkehrsraumeinschränkung, Straßenfest, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Poller