Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Schellengasse
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenpflichtig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch 07:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Straßenverkehrsbehörde
Verkehrsbehörde
untere Straßenverkehrsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Veranstaltungen, Straßenfest, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Poller, Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Sondernutzungen