Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Schöffengrund - Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
Öffnungszeiten
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montags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
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Gemeinde Schöffengrund - öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung für den Bürgerbetrieb geschlossen. Termine nur nach Vereinbarung! Donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Gemeinde Schöffengrund - Ordnungsbehördenbezirk
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Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
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Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Mittwochs ist die Verwaltung für den Bürgerbetrieb geschlossen. Termine nur nach Vereinbarung!
Donnerstags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Veranstaltungen, Straßenfest, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Poller, Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Sondernutzungen